Transparente Abrechnung
Kurz erklärt
Die ADHS-Diagnostik in der Privatpraxis wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Es gibt keinen Festpreis – die Kosten richten sich nach Umfang der Diagnostik (Anzahl Sitzungen, eingesetzte Verfahren). Privatversicherte bekommen die Kosten in der Regel erstattet, Selbstzahler tragen sie selbst. Eine konkrete Kostenauskunft erhalten Sie im Vorgespräch.
Grundlage
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine bundesweit einheitliche Verordnung. Sie legt fest, welche ärztliche Leistung welche „Ziffer" und welchen Punktwert hat. Diese Punktwerte werden mit einem Steigerungsfaktor (üblich 2,3 bis 3,5) multipliziert – höhere Faktoren sind nur bei besonders aufwendigen Fällen zulässig.
Die Folge: Ihre Rechnung ist nachvollziehbar. Jede einzelne Leistung – Anamnese, Fragebogen-Auswertung, diagnostisches Interview, Schreiben des Befundberichts – ist mit Ziffer, Punktwert und Faktor aufgeführt. Das ist transparenter als jede Pauschale.
Drei Wege
Privatversichert
Sie bekommen die GOÄ-Rechnung und reichen sie bei Ihrer PKV ein. Bei Voll-Tarifen erstattet die Versicherung in der Regel den gesamten Betrag, bei eingeschränkten Tarifen ggf. einen Teil. Bei Unsicherheit lohnt sich eine schriftliche Vorab-Anfrage bei der PKV.
Selbstzahler
Wer die Kosten selbst trägt, tut das nach GOÄ-Rechnung. Vorteil: Sie umgehen monatelange Wartezeiten und bekommen schnell Klarheit. Beträge können steuerlich als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.
Beihilfe
Beamte mit Beihilfeanspruch reichen die Rechnung bei der Beihilfestelle und – falls vorhanden – ihrer Restkostenversicherung ein. Die Erstattungsmodalitäten richten sich nach Bundesland und Versicherung.
Vor dem Termin
Schauen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen oder rufen Sie kurz an: Erstattet Ihre PKV ärztliche Leistungen nach GOÄ vollständig? Gibt es einen Selbstbehalt? Wenn ja: in welcher Höhe? Diese Information hilft Ihnen, den persönlichen Eigenanteil realistisch einzuschätzen.
Bei größeren Diagnostik-Paketen ist eine schriftliche Vorab-Anfrage bei der PKV (z.B. via E-Mail) sinnvoll. Sie haben damit Schwarz auf Weiß, was erstattet wird – und können bei Bedarf nachverhandeln.
Wir geben Ihnen im Vorgespräch oder per Telefon eine konkrete Einschätzung des zu erwartenden Kostenrahmens – abgestimmt auf Ihre Situation und den geplanten Diagnostik-Umfang. Kontakt aufnehmen.
Heben Sie die GOÄ-Rechnung gut auf – sie wird sowohl für die PKV-Erstattung als auch für die spätere Steuererklärung benötigt.
Häufige Fragen
Nein. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Umfang der Diagnostik – also nach Anzahl und Länge der Sitzungen, eingesetzten standardisierten Verfahren und ärztlichem Aufwand. Eine konkrete Auskunft erhalten Sie auf Anfrage.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine bundesweit einheitliche Verordnung, die festlegt, welche ärztlichen Leistungen wie abgerechnet werden dürfen. Jede Leistung hat eine Ziffer und einen Punktwert, multipliziert mit dem sogenannten Steigerungsfaktor (üblich: 2,3 bis 3,5). Damit sind die Kosten transparent nachvollziehbar.
In der Regel ja – Privatversicherungen erstatten ärztliche Leistungen gemäß GOÄ. Der genaue Erstattungsumfang hängt von Ihrem Tarif ab. Bei Voll-Tarifen werden meist alle Kosten übernommen, bei eingeschränkten Tarifen ggf. nur ein Teil. Bei Unsicherheit lohnt sich eine schriftliche Vorab-Anfrage bei Ihrer PKV.
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten gemäß GOÄ-Rechnung selbst. Die Beträge können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Eine konkrete Kostenauskunft erhalten Sie im Vorgespräch.
Beamte mit Beihilfeanspruch können die Rechnung der Privatpraxis bei der Beihilfestelle und – sofern vorhanden – bei der Restkostenversicherung einreichen. Die Erstattungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Bundesland und Ihrer Restversicherung.
Die wichtigsten Faktoren sind: Anzahl und Länge der Sitzungen, Art und Umfang der eingesetzten Fragebögen, Bedarf an Differential-Diagnostik (z.B. zur Abgrenzung von Depression oder Angststörungen) sowie ärztlicher Aufwand für Auswertung und schriftliche Befunde.
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