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Privatpraxis Nevpaz

Kostenübernahme · §13 SGB V

Kostenübernahme für Ihre ADHS-Behandlung

Für gesetzlich Versicherte — Ihr Recht nach §13 SGB V

Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe ADHS-Behandlung. Wenn Ihre Krankenkasse keinen Termin vermitteln kann, erstellen wir für Sie einen fachärztlich geprüften Antrag auf Kostenübernahme nach §13 SGB V — professionell, rechtssicher und innerhalb einer Woche.

75–80%
Erfolgsquote
Fachärztlich
geprüft
~1 Woche
Bearbeitungszeit

Die Realität

Versorgungsnotstand bei ADHS in Deutschland

In Deutschland sind schätzungsweise 2,5 Millionen Erwachsene von ADHS betroffen — doch rund 80 % von ihnen sind nicht diagnostiziert und erhalten keine adäquate Behandlung.

Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin bei einem kassenärztlichen Spezialisten beträgt 14 Monate. Für viele Betroffene bedeutet das: Monate voller Unsicherheit, wachsender Leidensdruck und verschleppte Behandlung.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit §13 Abs. 3 SGB V eine Lösung geschaffen: Wenn die kassenmäßige Versorgung versagt, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Behandlung.

2,5 Mio

betroffene Erwachsene

80%

undiagnostiziert

14 Monate

durchschnittliche Wartezeit

2–4 Wochen

bei NEVPAZ

Ihr Recht

Rechtsanspruch nach §13 Abs. 3 SGB V

„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [...], sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung entstandenen Kosten von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten.“

§13 Abs. 3 SGB V

Das bedeutet konkret: Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse oder über die Terminservicestelle keinen zeitnahen Behandlungstermin erhalten, dürfen Sie sich die Behandlung selbst beschaffen — und Ihre Krankenkasse muss die Kosten erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versorgungsbedarf dringend und die Wartezeit unzumutbar ist.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen

Was Sie für den Antrag benötigen

ADHS-Diagnosebericht

Eine bestehende ADHS-Diagnose ist Grundvoraussetzung für den Antrag.

Dokumentierte Praxis-Absagen

Nachweis, dass Sie bei mindestens 3 Kassenpraxen keinen zeitnahen Termin erhalten haben.

Terminservicestelle kontaktiert

Nachweis, dass Sie die 116 117 kontaktiert haben und kein Termin vermittelt werden konnte.

Persönliche Angaben

Ihre Krankenkassendaten, persönliche Umstände und Behandlungsbedarf.

Ihre Unterlagen

Diese Dokumente benötigen wir von Ihnen

Ärztliche ADHS-Diagnose (falls vorhanden)
Arztberichte oder medizinische Unterlagen
Absagen von mindestens 3 Kassenpraxen (E-Mail oder Schreiben)
Nachweis der Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (116 117)
Angaben zu Ihrer Krankenkasse (Name, Versichertennummer)
Therapieberichte (falls vorhanden)
Kurze Beschreibung Ihrer aktuellen Situation und des Behandlungsbedarfs

Senden Sie alle verfügbaren Unterlagen per E-Mail an info@nevpaz.de. Wir prüfen Ihre Dokumente und melden uns bei Rückfragen.

So funktioniert es

In 4 Schritten zur Kostenübernahme

1

Unterlagen einsenden

Senden Sie uns die benötigten Dokumente per E-Mail an info@nevpaz.de

2

Fachärztliche Prüfung

Unsere Fachärzte prüfen Ihre Unterlagen und erstellen einen individuellen, rechtssicheren Antrag

3

PDF erhalten

Nach ca. einer Woche erhalten Sie Ihren fertigen Antrag als PDF per E-Mail

4

Bei Krankenkasse einreichen

Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein — wir unterstützen Sie auch bei Rückfragen

Transparente Kosten

Unsere Leistungen

Kostenübernahme-Antrag

49,99 €

einmalig

Individueller rechtssicherer Antrag
Fachärztliche Prüfung
Fertige PDF in ~1 Woche
E-Mail Support

ADHS Behandlung

ab 141 €

pro Termin

Online-Videosprechstunde
Termine in Hamburg möglich
Rezept an Wunschapotheke
Schnelle Terminvergabe
Termin buchen

Sie können die Behandlung als Selbstzahler beginnen und gleichzeitig den Kostenübernahme-Antrag stellen. Bei Genehmigung ist eine rückwirkende Erstattung möglich.

Erfahrungen

Das sagen unsere Patienten

Nach 14 Monaten Wartezeit war ich verzweifelt. Der Antrag wurde in 2 Wochen genehmigt — ich kann es immer noch nicht glauben!

Sarah M., München

Professionell, schnell und rechtssicher. Meine Kasse hat den Antrag ohne Widerspruch akzeptiert.

Thomas K., Berlin

Endlich wird meine Behandlung bezahlt. Der Prozess war einfach und der Support hat alle meine Fragen beantwortet.

Lisa W., Hamburg

Häufige Fragen

FAQ zur Kostenübernahme

Sie benötigen eine bestehende ADHS-Diagnose, Nachweise über mindestens 3 erfolglose Terminanfragen bei Kassenpraxen sowie den Nachweis, dass Sie die Terminservicestelle (116 117) kontaktiert haben.

Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen keine zeitnahe Behandlung ermöglichen kann, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Behandlung. Wir dokumentieren dies rechtssicher in Ihrem Antrag.

Eine Garantie können wir nicht geben, da die Entscheidung bei Ihrer Krankenkasse liegt. Erfahrungsgemäß werden jedoch 75–80 % der vollständig eingereichten Anträge genehmigt.

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erstellen unsere Fachärzte Ihren Antrag innerhalb von ca. einer Woche. Sie erhalten die fertige PDF per E-Mail.

Die Erstellung des Kostenübernahme-Antrags kostet einmalig 49,99 €. Darin enthalten sind die fachärztliche Prüfung, die Antragserstellung und der E-Mail-Support.

Bei Genehmigung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre ADHS-Behandlung. Bereits selbst bezahlte Behandlungen können rückwirkend erstattet werden.

Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie beim Widerspruchsverfahren. Häufig werden Anträge im Widerspruch doch noch genehmigt.

Jetzt starten

Starten Sie jetzt Ihren Antrag

Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail — wir kümmern uns um den Rest.

Unterlagen per E-Mail senden

Oder rufen Sie uns an: 040 238 353 790

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Unser Team beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie auf dem Weg zur richtigen Diagnose.

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