Kostenübernahme · §13 SGB V
Für gesetzlich Versicherte — Ihr Recht nach §13 SGB V
Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe ADHS-Behandlung. Wenn Ihre Krankenkasse keinen Termin vermitteln kann, erstellen wir für Sie einen fachärztlich geprüften Antrag auf Kostenübernahme nach §13 SGB V — professionell, rechtssicher und innerhalb einer Woche.
Die Realität
In Deutschland sind schätzungsweise 2,5 Millionen Erwachsene von ADHS betroffen — doch rund 80 % von ihnen sind nicht diagnostiziert und erhalten keine adäquate Behandlung.
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin bei einem kassenärztlichen Spezialisten beträgt 14 Monate. Für viele Betroffene bedeutet das: Monate voller Unsicherheit, wachsender Leidensdruck und verschleppte Behandlung.
Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit §13 Abs. 3 SGB V eine Lösung geschaffen: Wenn die kassenmäßige Versorgung versagt, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Behandlung.
betroffene Erwachsene
undiagnostiziert
durchschnittliche Wartezeit
bei NEVPAZ
Ihr Recht
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [...], sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung entstandenen Kosten von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten.“
§13 Abs. 3 SGB V
Das bedeutet konkret: Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse oder über die Terminservicestelle keinen zeitnahen Behandlungstermin erhalten, dürfen Sie sich die Behandlung selbst beschaffen — und Ihre Krankenkasse muss die Kosten erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versorgungsbedarf dringend und die Wartezeit unzumutbar ist.
Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzungen
Eine bestehende ADHS-Diagnose ist Grundvoraussetzung für den Antrag.
Nachweis, dass Sie bei mindestens 3 Kassenpraxen keinen zeitnahen Termin erhalten haben.
Nachweis, dass Sie die 116 117 kontaktiert haben und kein Termin vermittelt werden konnte.
Ihre Krankenkassendaten, persönliche Umstände und Behandlungsbedarf.
Ihre Unterlagen
Senden Sie alle verfügbaren Unterlagen per E-Mail an info@nevpaz.de. Wir prüfen Ihre Dokumente und melden uns bei Rückfragen.
So funktioniert es
Senden Sie uns die benötigten Dokumente per E-Mail an info@nevpaz.de
Unsere Fachärzte prüfen Ihre Unterlagen und erstellen einen individuellen, rechtssicheren Antrag
Nach ca. einer Woche erhalten Sie Ihren fertigen Antrag als PDF per E-Mail
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein — wir unterstützen Sie auch bei Rückfragen
Transparente Kosten
einmalig
pro Termin
Sie können die Behandlung als Selbstzahler beginnen und gleichzeitig den Kostenübernahme-Antrag stellen. Bei Genehmigung ist eine rückwirkende Erstattung möglich.
Erfahrungen
Nach 14 Monaten Wartezeit war ich verzweifelt. Der Antrag wurde in 2 Wochen genehmigt — ich kann es immer noch nicht glauben!
Sarah M., München
Professionell, schnell und rechtssicher. Meine Kasse hat den Antrag ohne Widerspruch akzeptiert.
Thomas K., Berlin
Endlich wird meine Behandlung bezahlt. Der Prozess war einfach und der Support hat alle meine Fragen beantwortet.
Lisa W., Hamburg
Häufige Fragen
Sie benötigen eine bestehende ADHS-Diagnose, Nachweise über mindestens 3 erfolglose Terminanfragen bei Kassenpraxen sowie den Nachweis, dass Sie die Terminservicestelle (116 117) kontaktiert haben.
Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen keine zeitnahe Behandlung ermöglichen kann, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte Behandlung. Wir dokumentieren dies rechtssicher in Ihrem Antrag.
Eine Garantie können wir nicht geben, da die Entscheidung bei Ihrer Krankenkasse liegt. Erfahrungsgemäß werden jedoch 75–80 % der vollständig eingereichten Anträge genehmigt.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erstellen unsere Fachärzte Ihren Antrag innerhalb von ca. einer Woche. Sie erhalten die fertige PDF per E-Mail.
Die Erstellung des Kostenübernahme-Antrags kostet einmalig 49,99 €. Darin enthalten sind die fachärztliche Prüfung, die Antragserstellung und der E-Mail-Support.
Bei Genehmigung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre ADHS-Behandlung. Bereits selbst bezahlte Behandlungen können rückwirkend erstattet werden.
Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie beim Widerspruchsverfahren. Häufig werden Anträge im Widerspruch doch noch genehmigt.
Jetzt starten
Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail — wir kümmern uns um den Rest.
Unterlagen per E-Mail sendenOder rufen Sie uns an: 040 238 353 790
Jetzt starten
Unser Team beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie auf dem Weg zur richtigen Diagnose.
Nur Privatpatienten & Selbstzahler